So sieht der gesetzliche Rahmen der Deklarationspflicht bei Nahrungsergänzungsmitteln aus

Deklarationspflicht Nahrungsergänzungsmittel Europa

Wer Nahrungsergänzungsmittel regelmäßig nutzt, möchte über die Inhaltsstoffe der Produkte im Bilde sein. Für bestimmte Zielgruppen kann das Wissen von noch größerer Bedeutung sein. Sowohl Menschen mit Allergien wie auch Leistungssportler sind auf Transparenz angewiesen. Kein Profisportler geht das Risiko ein, dass er aus einem dummen Zufall positiv auf Doping getestet wird. Aber auch jeder Mensch, der auf eine gesunde Ernährung Wert legt oder gezielt Muskeln aufbauen möchte, braucht Transparenz. Für jede sinnvolle Ernährungsplanung sind Informationen dieser Art ausgesprochen wichtig. Gerade gesundheitsbewusste Menschen wollen wissen, was genau sie über die Nahrungsergänzungsmittel zu sich nehmen.

Gesetzliche Bestimmungen räumen den Verbrauchen ein Recht auf Informationen dieser Art ein. Aber was genau regelt der gesetzliche Rahmen? Und wie gestaltet sich die Deklaration bei Nahrungsergänzungsmitteln zum Muskelaufbau in der Praxis? Anhand des Themas werden Sie schnell merken, wie der Umgang mit Daten nicht nur auf elektronischer Ebene eine Rolle spielt. Transparente Informationen einerseits und Datenschutz andererseits spielen heute für ambitionierte Sportler wie auch jeden Verbraucher, der auf seinen Körper achtet, eine große Rolle.

In den folgenden Abschnitten erfahren Sie alle wichtige Informationen über die aktuelle Situation. Das gibt Ihnen wichtige Möglichkeiten zur eigenen Ernährungsplanung an die Hand und macht Sie auf ein sensibles Thema unserer Zeit aufmerksam.

Um den gesetzlichen Rahmen zur Deklaration bei Nahrungsergänzungsmitteln zu verstehen, muss man zunächst einmal wissen, was ein Nahrungsergänzungsmittel ist. Dazu gibt es klare Regelungen. Nahrungsergänzungsmittel werden als eine Art von Lebensmitteln eingeordnet. Anders als die Gruppe der Arzneimittel dienen Sie nicht dazu, Krankheiten zu heilen oder Krankheitserreger abzuwehren, Schmerzen zu lindern oder bestimmte Wirkungen körpereigener Stoffe oder Flüssigkeiten zu ersetzen. Sie dienen der Ergänzung der Ernährung im normalen Alltag und zielen auf eine ausgewogene Versorgung des Körpers hin. Die Verbraucher erhalten Sie ohne Rezept im Handel. Gleichwohl handelt es sich nicht um ein beliebiges Nahrungsmittel. Für die Nahrungsergänzungsmittel gibt es feste gesetzliche Kriterien. Sie lassen sich der Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV) entnehmen.

Was ist ein Nahrungsergänzungsmittel?

In der Verordnung wird über die Nahrungsergänzungsmittel erstens festgehalten, dass sie zur Ergänzung der allgemeinen Ernährung dienen. Zweitens sollen diese Mittel aus Nährstoffe oder andere Stoffe mit einer bestimmten Wirkung auf den Körper in einer konzentrierten Form zur Verfügung stellen. Die Mittel führen dem Körper beispielsweise Vitamine oder Mineralstoffe, Ballaststoffe oder Aminosäuren zu. Drittens muss das Nahrungsergänzungsmittel eine dosierte Zuführung in kleineren Mengen garantieren. Die Konzentration ist also ungleich geringer als bei Medikamenten, wie sie in der Apotheke erhältlich sind. Die wichtigsten Kriterien für die Einordnung eines Nahrungsergänzungsmittels wären damit benannt. Doch es gibt auch klare Regelungen zur Kennzeichnungspflicht dieser Produkte. Sie sind ebenfalls gesetzlich verbindlich.

Was schreibt die Deklarationspflicht genau vor?

Wie gestaltet sich nun die Kennzeichnungspflicht bei Nahrungsergänzungsmitteln? Nicht anders als bei anderen Lebensmitteln gilt hier zunächst einmal die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Die LMIV setzt European Union Law durch. Sie hält fest, dass auf der verpackten Ware ein ausgezeichnetes Mindesthaltbarkeitsdatum und den Namen des Herstellers sowie ein Verzeichnis der verwendeten Zutaten abgedruckt sein müssen. Im Gegensatz zu anderen Lebensmitteln ist in diesem Fall jedoch keine Nährwerttabelle vorgeschrieben. Da die meisten Nahrungsergänzungsmittel nur sehr geringe Mengen an Kohenhydraten, Fett, Zucker oder Kalorien enthalten, hat man die Hersteller in dem Fall von dieser Pflicht entbunden. Doch die Inhalte müssen dennoch aufgeschlüsselt werden. Dafür gibt es eine eigene Regelung in der Nahrungsmittelergänzungsverordnung (§ 4 NemV), die sich an einer European Guidline (2002/46/EWG) orienieren. Für die Nahrungsergänzungsmittel wird nun zunächst Folgendes festgehalten:

  • die Produkte müssen als “Nahrungsergänzungsmittel” gekennzeichnet werden
  • Hersteller müssen jene Stoffe benennen, die typisch für das Produkt sind
  • eine empfohlene Tagesdosis des Stoffs ist anzugeben
  • bei Mineralstoffen und Vitaminen ist der Prozentanteil, den das Produkt an der Tagesdosis abdeckt, anzugeben

Und auch zu einigen weiteren Deklarationen sind die Hersteller gesetzlich verpflichtet. Zunächst einmal sind den Herstellern bestimmte Kennzeichnungen gesetzlich untersagt. So dürfen Sie nicht durch eine werbende Formulierung beim Verbraucher den Eindruck erwecken, dass eine sinnvolle Aufnahme aller Nährstoffe nicht mit einer ausgewogenen Ernährungsweise auf normale Weise abzudecken wäre. Auf der anderen Seite schreibt die Deklarationspflicht im Fall der Ernährungsergänzungsmittel bestimmte Kennzeichnungen vor. So müssen Sie explizit darauf hinweisen, dass die verzeichnete tägliche Dosierung nicht übererfüllt werden soll. Zudem schreibt die Deklarationspflicht eine Kennzeichnung vor, die Verbraucher darauf hinweist, dass die Nahrungsergänzungsmittel eine ausgewogene Ernährungsweise nicht ersetzen können. Außerdem müssen die Hersteller darauf aufmerksam machen, dass ihre Produkte nicht innerhalb der Reichweite kleiner Kinder aufbewahrt werden sollten.

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